Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verkaufs- und Lieferbedingungen der intergrape GmbH
Bestelleingänge von Montag bis Freitag, bis 11:00 Uhr werden binnen 1-4 der darauf folgenden Werktage oder nach Vereinbarung zugestellt. Sofern Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Bestätigung.
Sollte bei einem Artikel kein Lagerbestand angezeigt werden, informieren wir Sie nach dem Bestelleingang schnellstmöglich über den Liefertermin. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich des gesetzlichen MwSt.-Satzes, ohne weitere Abzüge. Zahlungsziel sind 10 Tage ab Rechnungsdatum. Zustellung frei Haus ab einer sortierten Bestellmenge von 60 Flaschen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ab 66 Flaschen. Irrtümer, Jahrgangsänderungen (wenn ein Jahrgang ausverkauft ist, wird der darauffolgende Jahrgang geliefert) und Preisänderungen vorbehalten.
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gewerblichen Handel. Lieferung und Angebot erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mit Einbeziehung der Geschäfts- und Einkaufsbedingungen sind wir nicht einverstanden und widersprechen ihnen ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären.
2. Angebote, Preise und Lieferung
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum vorbehalten. Es gelten jedoch immer die Preise der jeweils gültigen Preisliste, die sich auf unserer Homepage (www.intergrape.de) im geschützten Kundenbereich befindet. Die benötigte Kundenkennung kann bei der intergrape GmbH beantragt werden. Konditionen der Gastronomie können nur nach Vorlage eines gültigen Gewerbenachweises gewährt werden. Die Preise sind Netto-Preise und nicht skontierbar. Dies bedeutet auch, dass der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz auf die Netto-Preise zu addieren ist. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste im Internet verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit. Die Preise schließen bei Palettenbezug Glas und Verpackung sowie Lieferung frei Haus Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit ein, jedoch erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung schließen wir auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang gern ab. Wir bestimmen die Versendungsart. Fracht- und Rollgeldersparnis werden dem Käufer nicht vergütet. Die Abholung von Kommissionsware wird in Rechnung gestellt.
3. Gewährleistung und Mängelrügen
Als Vertreiber von hochwertigen Konsumgütern liefern wir nur auf einwandfreie Qualität geprüfte Ware. Sollte die Ware dennoch einen Mangel aufweisen, so ist dieser bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, d.h. am Tag der Lieferung und bei verdeckten Mängeln innerhalb von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware zu rügen. Die Rüge ist schriftlich geltend zu machen; für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend. Dem Rügeschreiben sind Frachtpapiere, auf denen der Frachtführer den Mangel, wie z.B. Fehlmenge, Bruch oder sonstige, die Verkehrsfähigkeit beeinträchtigende Umstände quittiert hat, beizulegen. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich soweit gesetzlich zulässig nach Wahl des Käufers auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Bei Kommissionsware werden für die Rücknahme der Ware die Transportkosten von den gültigen Preisen abgezogen.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
4.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Zahlung
Die Zahlung ist ohne jeglichen Abzug innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bleibt der Käufer mit Zahlungen im Rückstand, so werden damit alle seine übrigen Zahlungsverpflichtungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, die Weiterbelieferung in jedem Falle von der Zahlung fällig gewordener Posten abhängig zu machen. Sollte 18 Tage nach Fälligkeit der Rechnung kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlungen sind an uns oder einen von uns ausdrücklich mit dem entsprechenden Inkasso schriftlich beauftragten Mitarbeiter zu leisten.
6. Haftung
Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung unsererseits steht die Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Haben wir die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit es nicht um Mangel der Kaufsache geht. Ansprüche aufgrund etwaiger fehlerhafter Angaben eines Strich- oder ähnlichen Codes bzw. dessen mangelhafte Ablesbarkeit oder Anbringung sind ausgeschlossen.
7. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren unsere Vertragsverpflichtungen und die des Käufers für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
8. Datenschutz
Alle im Geschäftsverkehr anfallenden Daten werden gespeichert. Wir verpflichten uns selbstverständlich zu einem umfassenden Schutz der persönlichen und geschäftlichen Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Dies gilt auch für uns beauftragte Auskunfteien im Rahmen von Bonitätsprüfungen.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, ist Neubrandenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Schlussbestimmungen
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vereinbarungen. Falls einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt. Bestelleingänge von Montag bis Freitag, bis 11:00 Uhr werden binnen 1-4 der darauf folgenden Werktage oder nach Vereinbarung zugestellt. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich des gesetzlichen MwSt.-Satzes, ohne weitere Abzüge. Zahlungsziel sind 10 Tage ab Rechnungsdatum. Zustellung frei Haus ab einer sortierten Bestellmenge von 30 Flaschen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ab 66
Flaschen. Irrtümer, Jahrgangsänderungen und Preisänderungen vorbehalten. Mit der ersten Bestellung bestätigt der Kunde die AGB, VB und LB der intergrape GmbH.